Europäische Anwälte in Luxembourg
Jeder Rechtsanwalt hat das Recht, die ... genannten Anwaltstätigkeiten auf Dauer in jedem anderen Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung auszuüben. --
Richtlinie 98/5/EG
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4. Mai 1998
Klage der luxemburgischen Regierung gegen 98/5/EG
Das Großherzogtum Luxembourg legt Klage gegen die Richtlinie 98/5/EG ein.
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