9. Mai 2001

Erster luxemburgischer Entwurf zur Umsetzung

Das Großherzogtum Luxembourg hat einen auf den 17. April datierten ersten Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf verlangt entgegen den Vorschriften der Richtlinie, daß ausländische Rechtsanwälte Sprachprüfungen in Deutsch, Französisch und Luxemburgisch ablegen sollen. Die Domizilierung von Gesellschaften durch Anwälte soll eingeschränkt werden.