Mit Datum vom 14. März 2002 hat die Chambre des Députés Änderungsvorschläge der Commission Juridique an den Vorsitzenden des Staatsrates übermittelt. Insbesondere soll nur noch die Kenntnis des Französischen verlangt werden.
Die Kommission hat beschlossen, Klage gegen Luxembourg einzureichen wegen Nichtmitteilung einzelstaatlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG über die Nierderlassung von Rechtsanwälten.