20. Oktober 2003

EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren.

Die EU-Kommission hat beschlossen, wegen des Spracherfordernisses für europäische Anwälte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Großherzogtum Luxembourg zu eröffnen. Die Formelle Warnung wurde am 17. Oktober verschickt.