Der Präsident des Conseil des Barreaux de l'Union Européenne (CCBE) hat zwei Briefe nach Luxembourg geschrieben.
Der luxemburgische Justizminister Luc Frieden wird darauf hingewiesen, daß das Spracherfordernis des Gesetzes vom 13. November 2002 mit der Richtlinie 98/5/EG nach Auffassung des CCBE nicht vereinbar sei und dazu geführt habe, daß mehreren europäischen Anwälten der Beitritt zum Luxemburger Barreau verwehrt worden sei. Le CCBE demande donc officiellement que la loi du 13 novembre 2002, transposant la directive 98/5/CE, soit modifié afin de la rendre conforme au droit communautaire.
Im vollen Bewußtsein, daß die luxemburgische Anwaltskammer das Spracherforodernis nicht befürwortet habe (Ein erfreulicher Meinungswechsel des Barreau!), wird außerdem dem Batonnier nahegelegt, sich an das vorrangige Gemeinschaftsrecht zu halten -- und nicht an die gemeinschaftsrechtswidrige Umsetzung.