Die erwartete Presseerklärung der Kommission zur Klage gegen Luxemburg ist heute erschienen. Die Kommission geht in allen drei im Avis Motivé genannten Punkten gegen das Großherzogtum vor.
Gegenstand des Verfahrens ist vor allem die durch das Barreau durchgeführte Sprachprüfung in Deutsch, Luxemburgisch und Französisch, an der dem Vernehmen nach ein Großteil der Bewerber scheitert; diese Regelung laufe der eigentlichen Zielsetzung der Richtlinie zuwider.
Weiter heißt es in der Presseerklärung: Das von der Kommission eingeleitete Verfahren betrifft auch die Bestimmung, die die Domizilierung von Gesellschaften luxemburgischen Anwälten vorbehält; Anwälte, die unter der ursprünglich erworbenen Berufsbezeichnung tätig sind, müssen laut Richtlinie nämlich Zugang zu allen anwaltlichen Tätigkeiten erhalten. Schließlich stellt die Kommission auch die Auflage in Frage, nach der die betreffenden Berufsangehörigen jedes Jahr einen Nachweis über ihre Mitgliedschaft bei der Anwaltskammer ihres Herkunftsstaates beibringen müssen. Der repetitive Charakter dieser Verpflichtung geht über das hinaus, was laut Richtlinie zulässig ist.