Die Generalanwältin beim EuGH hat am 11. Mai ihr Plädoyer im Verfahren der Kommission gegen die luxemburgischen Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG gehalten. In ihren Schlußanträgen folgt sie der Kommission in allen Punkten: Die Sprachprüfung, das Verbot der Domizilierung und das Erfordernis, jedes Jahr eine Bescheinigung aus dem Herkunftsmitgliedstaat vorzulegen, seien nicht mit der Richtlinie vereinbar.