Europäische Anwälte in Luxembourg

Luxembourg setzt EU-Richtlinie zur Niederlassungsfreiheit von Anwälten rechtswidrig um.

Jeder europäische Anwalt hat das Recht, seine Tätigkeit auf Dauer in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union auszuüben. Das bestimmt eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 1998. Doch die vom luxemburgischen Parlament in erster Lesung angenommene "Umsetzung" der Richtlinie baut neue, europarechtswidrige Hürden für die Niederlassungsfreiheit der Anwälte auf.

Nach einem gescheiterten Versuch, die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof zu torpedieren, hat das Großherzogtum Luxembourg nun die seit Jahren überfälligen ersten Schritte zu einer Umsetzung unternommen: In ihrer Sitzung vom 3. Juli dieses Jahres hat die Chambre des Députés in erster Lesung ein Gesetz über die Ausübung des Berufs ausländischer Anwälte verabschiedet. Dieses Gesetz verlangt trotz schwerster Bedenken des Staatsrats und entgegen den Bestimmungen der Richtlinie, daß Anwälte aus anderen EU-Staaten bei einer Niederlassung in Luxembourg Kenntnisse der deutschen, französischen und luxemburgischen Sprache nachweisen.

Die Interessengemeinschaft europäischer Anwälte in Luxembourg wies anläßlich der Vorstellung eines Gutachtens über die Umsetzung der Richtlinie darauf hin, daß diese rechtswidrige Hürde für die Niederlassung europäischer Anwälte den internationalen und weltoffenen Finanzplatz Luxembourg nicht etwa schützt, sondern schwächt: "Eine optimale Beratung der für Luxembourg typischen internationalen Klienten ist nur im reibungslosen Zusammenspiel von Anwälten möglich, die die betroffenen Rechtsordnungen aus erster Hand kennen. Das weiß jeder Anwalt - Ausländer wie Luxemburger", so Dr. Helene Boriths Müller vom Büro des dänischen Anwalts Jørgen Pedersen. Um die dem Finanzplatz angemessene hohe Qualität der Dienstleistung Rechtsberatung gewährleisten zu können, werde der Rat und das Wissen europäischer Anwälte vor Ort benötigt, so Dr. Boriths Müller weiter.

"Befürchtungen, die Qualität der Beratung im luxemburgischen Recht könne unter der freien Niederlassung ausländischer Anwälte leiden, sind unbegründet", so Rechtsanwalt Hans Joachim Gernert. "Ein Anwalt, der ohne die nötigen Kenntnisse Rat über fremdes Recht erteilt, handelt überall in Europa rechts- und standeswidrig."

Das heute veröffentlichte Gutachten, in dem die durch die Umsetzung der Richtlinie aufgeworfenen Rechtsfragen im einzelnen analysiert werden, wurde an die Mitglieder der Chambre des Députés verteilt.

Das Gutachten ist unter http://eu-anwaelte.org/gutachten-0208.html im Internet abrufbar.

Dr. Kohl & Gernert
11, bd. Prince Henri · L-1724 Luxembourg
Tel.: +352-262750-1
Fax: +352-262750-50
Kontakt: RA Hans-Joachim Gernert
<RAHansJoachim_Gernert@t-online.de>

Advokat Jørgen Pedersen
4, rue Dicks · L-1417 Luxembourg
Tel.: +352-261908-04
Fax: +352-261908-03
Kontakt: Dr. Helene Boriths Müller
<hbm@advokatgruppen.lu>